Allgemeine Geschäfts­bedingungen der audienzz Germany GmbH

‍

11.10.2026 - Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge und Leistungen, die die audienzz Germany GmbH (nachfolgend „Anbieterin“), gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) erbringt. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließt die Anbieterin nicht ab.

A. Vertragsbestandteile und Vorrangregelung

  1. Diese AGB bilden zusammen mit dem Angebot bzw. dem Vermarktungsvertrag und der Leistungsbeschreibung (sofern vorhanden) integrale Bestandteile des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags. Soweit andere Dokumente wie Pitches, Präsentationen, E-Mails oder ähnliche Kommunikationen spezifische Aspekte der zu erbringenden Leistungen definieren oder beschreiben, werden diese ebenfalls als Bestandteil dieses Vertrags angesehen, sofern sie ausdrücklich als solche bezeichnet und von beiden Parteien in Textform akzeptiert wurden.
  2. Im Falle von Widersprüchen oder Inkonsistenzen zwischen den Dokumenten, die den Vertrag bilden, gilt folgende Reihenfolge der Priorität zur Auflösung des Widerspruchs: 1. Angebot/Vermarktungsvertrag, 2. AGB, 3. Leistungsbeschreibung, 4. andere Dokumente. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
  3. Der Vertrag zwischen der Anbieterin und dem Kunden kommt durch die Annahme des Angebots der Anbieterin durch den Kunden in Textform (z. B. per E-Mail oder über das Buchungssystem) oder durch Unterzeichnung einer separaten Vereinbarung durch die Anbieterin und den Kunden zustande. Mit der Annahme des Angebots bzw. der Unterzeichnung der separaten Vereinbarung erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser AGB einverstanden.
  4. Der Kunde versichert bei Vertragsschluss, insbesondere im Selfbooking-Prozess, als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Die Anbieterin ist berechtigt, hierfür geeignete Nachweise (z. B. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Handelsregisterauszug) zu verlangen.
  5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn die Anbieterin ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

B. Software-as-a-Service

Leistungen der Anbieterin

Die Anbieterin erbringt nachfolgende Dienstleistungen.

adconsole

  • Regelmäßige Kontrolle der Serverauslastung zur frühzeitigen Erkennung und Behebung von Kapazitätsengpässen
  • Prüfung der korrekten Durchführung der 30-tägigen Sicherung des zentralen Servers
  • Organisation und Durchführung von Softwareupdates
  • Support während der definierten Supportzeiten

Yaleo Prebid Adaptor

  • Testing der Pre Bid-Integration in das Header Bidding des Kunden
  • Support während der definierten Supportzeiten

Header-Tag und Adserving

  • Nutzung, Wartung und Weiterentwicklung des audienzz Header-Tags auf sämtlichen Websites des Kunden im Bereich Display & Outstream Video
  • Steuerung, Nutzung und Wartung sämtlicher im Ad-Konzept definierten Werbeplätze für Branding-, Display-, Video- und Content-Formate, inklusive die durch die Anbieterin entwickelten dynamischer Placements und Ad-Spaces im Below-the-Article-Feed
  • Konfiguration der Responsiveness für Kampagnen, die direkt vom Kunden vermarktet werden
  • Adserving-Kosten der verschiedenen Ad-Tech-Systeme für sämtliche durch den Kunden direkt vermarkteten Kampagnen (kostenloses Volumen gemäß Vertrag).
  • Hosting der Werbemittel auf CDN, für die durch den Kunden direkt vermarkteten Kampagnen (kostenloses Volumen gemäß Vertrag).
  • Nutzung der durch die Anbieterin entwickelten Lazy Loading-Technologie und der Ad-Reloading-Funktion bei der Auslieferung der Kampagnen in Absprache mit dem Kunden
  • Konfiguration und Steuerung sämtlicher Website-Departments und Werbeplatzierungen
  • Erhebung und Anreicherung von Contextual- und Behavioral-Daten mittels Header-Tag nach Maßgabe des Abschnitts „Datenschutz und Umgang mit Daten“ und der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vereinbarung
  • Die Anbieterin stellt dem Kunden die eigenen React Native SDKs für iOS & Android zur Werbeauslieferung zur Verfügung.
  • Die Anbieterin stellt dem Kunden eine Newsletter-Engine emvoy zur Verfügung, über welche verschiedene Ad-Placements in Newsletter konfiguriert und ausgeliefert werden können. Dies enthält customized Ad-Tags für den Einsatz in Adobe Marketing Cloud oder anderen Newsletter-Tools.
  • Die Anbieterin stellt dem Kunden über die Yaleo-Engine konfigurierte Native-Ad Placements (via Placement-Config, HTML- und CSS-Templates) und Integration zusätzlicher Scripts für Google-AMP Artikel zur Verfügung. Die Yaleo-Engine ermöglicht Scripte für den Einbau in alle gängigen Adserver (Click Tracking möglich / unterstützt friendly Iframes) oder direkt auf der Website.

SaaS-Support

Der Support ist telefonisch (+41 58 255 26 00) und per E-Mail ([email protected]) erreichbar. Die Supportzeiten sind Montag bis Freitag, 08:00 – 17:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen am Sitz der Anbieterin).

  • Bei Störungen, die im ersten Supportlevel nicht gelöst werden können, wird die Angelegenheit an den „2nd Level Support“ und ggf. „3rd Level Support“ der Anbieterin weitergeleitet.
  • Support umfasst korrektive Leistungen zur Fehlerbeseitigung, einschließlich Patches und Workarounds, die durch die allgemeinen Lizenzkosten abgegolten sind. Der Support ist auf den technischen Bereich beschränkt, nicht auf fachliche Fragen.

SaaS-Betrieb

Grundsätzlich steht die SaaS-Lösung an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden pro Tag dem Kunden zur Verfügung. Die Anbieterin ist bemüht, Unterbrechungen der Betriebszeit so gering wie möglich zu halten. Während der Supportzeit sind geplante Unterbrechungen nach Möglichkeit zu unterlassen. Zwingend notwendige Unterbrechungen während der Servicezeit werden mindestens zwei Arbeitstage im Voraus angekündigt (angekündigte Wartungsfenster). Ungeplante Unterbrechungen sind mit allen verfügbaren und zumutbaren Mitteln der Anbieterin zu vermeiden und bei Eintreten schnellstmöglich zu beheben. Innerhalb der Supportzeit beträgt die Systemverfügbarkeit im Monatsmittel mindestens 99,5 %. Die Verfügbarkeit wird am Übergabepunkt des Rechenzentrums der Anbieterin an das Internet gemessen und gilt für die durch die Anbieterin zur Verfügung gestellten Technologien. Nicht als Ausfallzeiten gelten angekündigte Wartungsfenster sowie Unterbrechungen, die auf Systemen Dritter beruhen, auf die die Anbieterin keinen Einfluss hat (zum Beispiel Adserver, SSP/DSP oder sonstige Ad-Tech-Plattformen Dritter), einschließlich Änderungen ihres Set-ups, oder die der Kunde zu vertreten hat. Wird die vereinbarte Systemverfügbarkeit in einem Kalendermonat unterschritten, erhält der Kunde eine Gutschrift auf die monatliche Vergütung für die SaaS-Leistungen (Service Credit) in Höhe von 5 % je angefangenem Prozentpunkt der Unterschreitung, insgesamt höchstens 25 % der monatlichen Vergütung. Der Service Credit wird auf eine etwaige Minderung angerechnet. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nur nach Maßgabe des Abschnitts „Haftung“.

Spezifische Priorisierungen für Technologie-Services (Störungsmeldung und Incident Management)

Ergänzend zu den allgemeinen Support-Bestimmungen (Abschnitt E) gelten für die SaaS-Nutzung folgende fachspezifische Kriterien:

  • Priorität P1: Das User-Interface ist nicht erreichbar oder Daten-Feeds werden nicht verarbeitet, was einen totalen operativen Stillstand bedeutet.
  • Priorität P2: Eine Schlüsselfunktion (z.B. das Reporting oder die Inventar-Synchronisation) ist fehlerhaft, es gibt jedoch manuelle Umgehungsmöglichkeiten.
  • Priorität P3: Verzögerungen in der Datenaktualisierung (Non-Realtime) oder Fehler in der Rechteverwaltung einzelner User.

Wiederherstellung der Systeme und Daten (adconsole)

Die Anbieterin stellt sicher, dass die Systeme und Daten den nachfolgend vereinbarten Wiederherstellungswerten entsprechen. Hierfür werden zwei Messgrößen verwendet:

  • Recovery Time Objective (RTO) - maximale Ausfallzeit eines Systems oder Geschäftsprozesses
  • Recovery Point Objective (RPO) - maximaler Datenverlust bei Ausfall oder Defekt

Folgende Grundwerte gelten für die Verfügbarkeit der Systeme sowie der Datenverluste.

SystemumgebungRTO (Ausfallzeit)RPO (Datenverlust)
Produktionmax. 4 Stunden während der Servicezeitmax. 24 Stunden
TestBest EffortBest Effort

Die Systeme werden gemäß der folgenden Tabelle gesichert. Des Weiteren werden die Backups in ein zweites Rechenzentrum innerhalb der EU/des EWR bzw. der Schweiz gespiegelt.

SystemumgebungHäufigkeit der SicherungAufbewahrungsfrist der Sicherung
ProduktionEin Full-Backup der Datenbank, des persistenten Datenspeichers und des Repository täglichEs sind jeweils 30 tägliche Backups verfügbar
TestKeine BackupsKeine Backups

Das Testsystem wird, wenn erforderlich, aus einem Dump des Produktivsystems wiederhergestellt.

C. Managed Services

Dienstleistungen

Die Anbieterin erbringt die nachfolgenden Dienstleistungen.

Operatives Kampagnen-Management Digital

  • Operatives Kampagnen-Setup in den verschiedenen Adserver-, CMS- und NL-Tools sowie Social Media Channels
  • Individuelle Kampagnen-Anpassungen in den verschiedenen Adservern
  • Prüfung der technischen Kompatibilität und Machbarkeit sämtlicher gebuchten Kampagnenpositionen (Format / Abrechnungsart / Sprache / Inventar / Departements / Devices)
  • Werbemittel-Management: Werbemittel werden beim Kunden angefragt / Creative wird mit Kampagne verknüpft, auf die notwendigen Spezifikationen https://www.audienzz.com/ad-specifications geprüft und aktiviert.
  • Anlieferungsdeadline Standard-Werbemittel: mind. 3 Arbeitstage (wünschenswert 5 Arbeitstage) vor Kampagnenstart bis 14:00 Uhr an adops@audienzz.com.
  • Anlieferungsdeadline Sonderformen und Content-Integrationen: mind. 5 Arbeitstage vor Kampagnenstart bis 14:00 Uhr an adops@audienzz.com.
  • Bitte audienzz-Auftragsnummer vermerken.
  • Screenshots: Pro Format wird mindestens ein Screenshot auf einer der gebuchten Websites erstellt, in der adconsole hinterlegt und versendet.
  • Kampagnen werden nach dem Start, während der Laufzeit und kurz vor Schluss auf die wichtigsten KPIs überprüft und optimiert. Dies sind insbesondere: “Delivery-Rate”, ”CTR”, “Viewability”.
  • Kampagnen-Reporting, auf Kundenwunsch täglich, wöchentlich und/oder nach Ende der Laufzeit
  • Bearbeitung sämtlicher Kundenanliegen zu gebuchten und laufenden Kampagnen

Die detaillierten Preise und Anforderungen sind dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Ad Creation

Die Anbieterin erstellt im Auftrag des Kunden Werbemittel für vordefinierte Formate, gegen eine je Format definierte Pauschale. Die detaillierten Preise und Anforderungen sind einem separaten Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Anbieterin stellt dem Kunden die erstellten Werbemittel zur Abnahme (Preview) bereit. Der Kunde prüft die Werbemittel unverzüglich und erklärt die Abnahme oder teilt etwaige Mängel in Textform mit. Die Werbemittel gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Bereitstellung die Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert, spätestens jedoch mit ihrer Freigabe zur Schaltung. Die Anbieterin weist den Kunden bei Bereitstellung auf diese Folge hin.

Support

Für das operative Kampagnen-Management von Digitalkampagnen ist das Ad Management Team über die adconsole-Kommentarfunktion auf Ebene der Kampagne erreichbar.

Zusätzlich ist der Support telefonisch (+41 58 255 26 00) und per E-Mail (adops@audienzz.com) erreichbar. Die Supportzeit ist Montag bis Freitag, 08:00 – 17:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen am Sitz der Anbieterin).

Reaktionszeit Operatives Kampagnen-Management und Tech Setup

Erstellung Werbeplätze & KonfigurationVorlaufzeit (in Arbeitstagen)
Verwalten von Publisher: Eröffnung Website in der adconsole, Bereitstellen eines Dokuments mit Header-Tag zum Einbau3 Tage
Konfiguration: Einrichtung Adserver, Eröffnung aller Platzierungen und Bereitstellen von Platzhalter-Banner10 Tage
(optional) Department config: Separate Platzierungen für einzelne Bereiche einer Websiteje nach Umfang
Zusätzliche Platzierungen: Eröffnung einer Platzierung und Bereitstellen des Platzhalter-Banner3 Tage
Workflow Ad Management - vor dem Kampagnenstart
Adserver-Push: Kampagne wird in Adserver gepusht und somit reserviert2 Tage nach Erstellung
Werbemittel-Management: Werbemittel wird beim Kunden angefragt5 Tage vor Kampagnenstart
Werbemittel erhalten: Creative wird mit Kampagne verknüpft und aktiviertmin. 24 h vor Kampagnenstart
Workflow Ad Management - während der Kampagne
Screenshots: Pro Format wird ein Screenshot pro Kampagnenposition erstellt und versendet (Inhouse Kampagnen sind davon ausgeschlossen)spätestens 24 h nach Kampagnenstart
Start-Check: Kampagne wird auf korrekte Auslieferung geprüft und eine Systemmeldung abgesetztTag des Kampagnenstarts
Lieferraten-Check: Kampagnen mit Lieferraten unter 100% werden aufgelistet, Maßnahmen getroffen und ein Kommentar abgesetzt.sobald die Lieferrate < 100 %
Viewability-Check: Kampagnen mit Viewability unter 50% werden aufgelistet, Maßnahmen getroffen und ein Kommentar abgesetzt.sobald die Viewability < 50 %
Click-through rate-Check: Kampagnen mit schlechter Klickrate werden aufgelistet, Maßnahmen getroffen und ein Kommentar abgesetzt.sobald die CTR < 0,10 %
Workflow Ad Management - Werbemittel
Werbemittel-Erstellung: Falls noch keine Werbemittel vorhanden sind, können diese über die Anbieterin kreiert werden.7 Tage inkl. Preview
Social Media Werbemittel-Erstellung: Falls noch keine Werbemittel vorhanden sind, können mit einer Vorlaufzeit von 2 Tagen einfache Banner über die Anbieterin kreiert werden.2 Tage
PR Werbemittel-Erstellung: Falls noch keine Werbemittel vorhanden sind, können mit einer Vorlaufzeit von 5 Tagen aufwändigere Sonderumsetzungen über die Anbieterin kreiert werden.5 Tage
WICHTIGE HINWEISE
Produkte außerhalb der Systeme der Anbieterin: Die Koordination und Abwicklung manueller Abläufe sowie die Verantwortung über die adconsole-Workflows liegen beim Kunden, wenn externe, von der Anbieterin nicht genutzte Systeme im Einsatz sind.
Produkte-Verwaltung: der Kunde ist zuständig für die Erstellung und Konfiguration von neuen Produkten, Preisen, Platzierungen und Formaten innerhalb der adconsole.
Verwalten der API-Konfiguration: der Kunde meldet neu erstellte Produkte, Platzierungen und Formate vor der Verwendung, die Anbieterin hinterlegt anschließend die notwendige Konfiguration, um den Adserver-Push zu ermöglichen.
Screenshots: Pro Position (exkl. Freespace) wird ein Screenshot generiert. Mehrere Screenshots pro Position nur auf Anfrage.
Unterlieferungen: Der Kunde wird bei einer Unterlieferung benachrichtigt.

Spezifische Priorisierungen für Kampagnen-Management (Störungsmeldung und Incident Management)

Für operative Dienstleistungen im Rahmen des Managed Service gelten folgende fachspezifische Kriterien:

  • Priorität P1: Massive Darstellungsfehler auf der Live-Webseite durch eine Kampagne („Webseite zerrissen“), Auslieferung von Schadcode oder totaler Stop einer gebuchten Fixplatzierung.
  • Priorität P2: Kampagnen starten nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder fehlerhafte Verlinkungen (Click-URL) bei Großkampagnen.
  • Priorität P3: Kleinere Korrekturen an Werbemitteln, Unstimmigkeiten in Zwischen-Reportings oder Performance-Optimierungen.

D. Online-Werbung

Kunde

Vertragsgegenstand

Die Anbieterin erbringt die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen gemäß dem dem Kunden unterbreiteten Angebot (z. B. Angebot oder Auftragsbestätigung aus dem Buchungssystem). Im Selfbooking-Prozess über www.adconsole.com legt der Kunde ab einem Mindestbetrag den Net/Net-Preis pro Klick (nicht rabatt- oder VMK-berechtigt) selbst fest. Zur Deckung der Systemkosten zieht die Anbieterin von diesem Net/Net-Preis eine Techfee ab, deren genaue Höhe dem Kunden im Buchungsprozess vor Abschluss transparent ausgewiesen wird. Dadurch reduziert sich der effektive Media-Einkaufswert entsprechend. Im Selfbooking-Prozess schuldet die Anbieterin die Teilnahme der Kampagne an der Vergabe des verfügbaren Werbeinventars zu dem vom Kunden festgelegten Preis pro Klick, nicht jedoch die Auslieferung eines bestimmten Volumens; bei einem im Marktvergleich zu geringen „Cost-per-Click“ kann es daher zu Unterlieferungen kommen. Die Anbieterin ist berechtigt, einzelne Werbeformate oder Platzierungen aus triftigem Grund (insbesondere aus technischen oder rechtlichen Gründen oder bei Wegfall von Inventar) zu ändern oder aus dem Angebot zu entfernen, soweit dies für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen der Anbieterin zumutbar ist. Bereits bestätigte Buchungen bleiben hiervon unberührt, soweit die Anbieterin nicht eine gleichwertige Ersatzleistung anbietet.

Rechte, Pflichten und Verantwortung des Kunden

Für digitale Werbung ist der Kunde zur vollständigen Anlieferung einwandfreier und geeigneter Werbemittel (Banner, Ziel-URL, TAG) gemäß Spezifikationen (abrufbar unter www.audienzz.com) bis spätestens drei Arbeitstage vor dem vereinbarten ersten Schaltungstermin bis 14:00 Uhr per E-Mail an die Adresse adops@audienzz.com verpflichtet. Für Sonderwerbeformen und Content-Integrationen gilt eine Frist von fünf Arbeitstagen, ebenfalls bis 14:00 Uhr an die zuvor genannte E-Mail-Adresse. Für Werbemittel, welche nicht den Spezifikationen entsprechen, fordert die Anbieterin Ersatz an. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglichem Werbemittel-Austausch wird keine Gewähr für die vereinbarte Schaltung des Werbemittels übernommen. Will der Kunde nach Ablauf der vorstehenden Fristen Werbemittel austauschen oder verändern oder von einem etwaigen Schaltplan abweichen, wird die Anbieterin prüfen, ob diese Änderungen bzgl. des ursprünglich vereinbarten Auftrags noch vorgenommen werden können. Ist dies nicht der Fall, verbleibt es bei der ursprünglichen Vereinbarung.

Der Kunde trägt für die von ihm zur Veröffentlichung durch die Anbieterin gegebenen Inhalte die alleinige Verantwortung. Der Kunde verpflichtet sich, seine Inhalte, Werbemittel, Produkte und sonstigen Informationen auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen. Anzeigen dürfen keine sittenwidrigen oder rechtswidrigen Inhalte (wie insbesondere Gewaltdarstellungen, pornografische Inhalte, Bilder mit expliziter Nacktheit, sexuellen Handlungen sowie Darstellungen von Personen in expliziten oder sexuell anzüglichen Posen, rassistische Inhalte, Aufrufe zur Gewalt oder zu Straftaten, Glücksspiele und Wetten, die gegen den Glücksspielstaatsvertrag 2021 verstoßen, unverlangte Werbesendungen (Spamming), Inhalte, die Rechte Dritter verletzen, wie insbesondere Urheber-, Marken-, Design-, Patent- oder Persönlichkeitsrechte, Inhalte, die gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) oder maßgebliche Werbevorschriften wie z. B. für Tabak- (TabakerzG), Alkohol-, Heilmittel- (HWG) oder Lebensmittelwerbung (LFGB) etc. verstoßen) enthalten.

Handelt es sich bei einem Werbemittel um politische Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2024/900, hat der Kunde dies der Anbieterin vor der Buchung in Textform anzuzeigen und sämtliche nach dieser Verordnung erforderlichen Angaben und Erklärungen zur Verfügung zu stellen. Die Anbieterin ist berechtigt, Buchungen politischer Werbung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Die Anbieterin ist zudem berechtigt, Inhalte des Kunden, die gegen die vorstehenden Anforderungen verstoßen oder bei denen hierfür konkrete Anhaltspunkte bestehen, jederzeit und ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden von einer Webseite zu entfernen bzw. deren Auslieferung zu stoppen. Die Anbieterin wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Dem Kunden entstehen daraus keine Ansprüche gegenüber der Anbieterin, soweit der Verstoß oder die Anhaltspunkte hierfür vom Kunden zu vertreten sind. Wird die Anbieterin, ein Organmitglied oder Mitarbeiter der Anbieterin wegen eines Inhalts oder Werbemittels oder sonstigen Verhaltens des Kunden straf-, zivil- oder verwaltungsrechtlich in Anspruch genommen, so hat der Kunde die Betroffenen von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung (Gerichtskosten und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe) freizustellen, soweit der Kunde die zugrunde liegende Rechtsverletzung zu vertreten hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Rechte und Pflichten der Anbieterin

Die Anbieterin hat das Recht, den Inhalt und den Auftritt ihrer Webseiten jederzeit zu ändern, soweit hierdurch bereits bestätigte Buchungen nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

Die Anbieterin kann für die Erbringung ihrer Leistungen Dritte hinzuziehen.

Die Anbieterin hat das Recht, Werbeaufträge des Kunden vor deren Bestätigung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Nach Bestätigung ist eine Ablehnung nur aus wichtigem Grund zulässig, insbesondere wenn der Inhalt des Werbemittels gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Bestimmungen oder die Anforderungen dieser AGB verstößt.

Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr für das jederzeitige störungsfreie Funktionieren der Webseiten Dritter, insbesondere der Publisher, sowie für Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs. Für die SaaS-Leistungen gelten die Regelungen zur Verfügbarkeit in Abschnitt B.

Bei Auftragserteilung räumt der Kunde der Anbieterin, soweit er hierzu berechtigt ist, das einfache, unentgeltliche und zeitlich unbegrenzte Recht ein, die bereitgestellten und bereits ausgelieferten Werbemittel zu Referenz- und eigenen Marketingzwecken zu nutzen. Dies beinhaltet unter anderem die Nutzung für Unternehmenspräsentationen, auf der Website der Anbieterin oder in sonstigen Veröffentlichungen, stets im Kontext der Leistungen und Dienste der Anbieterin. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Diese Regelung berührt nicht die Rechte und Pflichten hinsichtlich Datenschutz und Geheimhaltung.

Vergütung, Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde hat der Anbieterin die vertraglich festgelegte Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu bezahlen. Für die Rechnungsstellung variabler Kosten ist das Trackingsystem der Anbieterin maßgeblich, das Auskunft über Messgrößen wie Klicks, Leads, Umsatz (Bestellwert) gibt. Eine Zähldiskrepanz zwischen dem Trackingsystem der Anbieterin und denjenigen des Kunden von bis zu 10 % wird bei der Rechnungsstellung nicht beachtet. Bei einer 10 % übersteigenden Diskrepanz werden sich die Parteien um eine einvernehmliche Klärung bemühen. Dem Kunden bleibt in diesem Fall der Nachweis unbenommen, dass die tatsächlich erbrachten Leistungen geringer sind.

Ist die Anbieterin aufgrund des vereinbarten Vergütungsmodells (z. B. bei Umsatzbeteiligung) auf die Abrechnung des Kunden angewiesen, so hat der Kunde der Anbieterin jeweils bis zum 20. des Folgemonats eine detaillierte Abrechnung zuzustellen. Die Anbieterin hat das Recht, die Abrechnung des Kunden durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder IT-Sachverständigen prüfen zu lassen. Ergibt die Prüfung eine Abweichung von mehr als 5 % zu Ungunsten der Anbieterin, hat der Kunde die gesamten Kosten der Prüfung zu bezahlen. Die Anbieterin stellt auf Grundlage der (gegebenenfalls korrigierten) Abrechnung des Kunden diesem monatlich Rechnung.

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen sowie mit Gegenforderungen berechtigt, die mit der Forderung der Anbieterin in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Stornobedingungen

Angebotene und reservierte, aber noch nicht bestätigte Kampagnen: keine Stornogebühren.

Stornierung einer bestätigten Kampagne mehr als 7 Kalendertage vor Kampagnenstart: 25 % des Kampagnen-Nettobetrags.

Stornierung innerhalb der letzten 7 Kalendertage vor Kampagnenstart: 50 % des Kampagnen-Nettobetrags.

Stornierung einer laufenden Kampagne: 100 % des Nettobetrags der bereits ausgelieferten Leistungen zuzüglich 50 % des Nettobetrags des noch nicht ausgelieferten Teils der Kampagne.

Dem Kunden bleibt jeweils der Nachweis vorbehalten, dass der Anbieterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Vergütungsausfall entstanden ist, insbesondere weil sie Aufwendungen erspart oder das freigewordene Inventar anderweitig vermarktet hat. Der Anbieterin bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Stornierungen bedürfen der Textform.

Selfbooking

Die Anbieterin rechnet nach Abschluss der Selfbooking-Kampagne den tatsächlich angefallenen Betrag nach Anzahl der ausgelieferten Klicks ab. Bei Kreditkartenzahlung wird die angegebene Kreditkarte jeweils mit Teilbeträgen von EUR 500,00 direkt belastet. Nach Ablauf der Kampagne wird die Kreditkarte nur noch mit dem Restbetrag belastet. Der Kunde erhält nach jeder Belastung eine Rechnung per E-Mail.

Mit Eingabe der Kreditkarteninformationen im Rahmen des Selfbooking-Prozesses erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass die Anbieterin die angegebene Kreditkarte gemäß den Buchungsbedingungen automatisch belasten darf. Dies umfasst insbesondere die initiale Belastung bei Kampagnenstart sowie eine etwaige Nachbelastung des Restbetrags nach Kampagnenende.

Haftung

Für die Haftung der Anbieterin gelten ausschließlich die Regelungen im Abschnitt „Haftung“ unter E. Allgemeine Bestimmungen.

Publisher

Vertragsgegenstand

Die Anbieterin stellt Publishern die Infrastruktur zur Verfügung, um digitale Werbeanzeigen auf ihren Online-Plattformen zu platzieren. Die Leistungsbeschreibung und die Rahmenbedingungen werden im Vermarktungsvertrag spezifiziert.

Rechte und Pflichten des Publishers

Der Publisher verpflichtet sich, die vereinbarten Werbeflächen gemäß den technischen und inhaltlichen Vorgaben der Anbieterin zur Verfügung zu stellen und die Werbetags entsprechend zu verbauen. Der Publisher ist dafür verantwortlich, dass die bereitgestellten Flächen den rechtlichen und technischen Anforderungen entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen.

Der Publisher ist als Betreiber seiner Online-Plattformen dafür verantwortlich, vor dem Einsatz der Werbetags und des Header-Tags die nach § 25 TDDDG und der DSGVO erforderlichen Einwilligungen der Endnutzer über eine Consent-Management-Plattform einzuholen, die dem IAB Transparency & Consent Framework (TCF) in der jeweils aktuellen Fassung entspricht, die Endnutzer ordnungsgemäß über die Datenverarbeitung durch die Anbieterin und die von ihr eingesetzten Ad-Tech-Partner zu informieren und die Einwilligungssignale unverfälscht an die Anbieterin weiterzugeben. Der Publisher stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Publisher diese Pflichten schuldhaft verletzt hat.

Vergütung

Die Vergütung des Publishers erfolgt gemäß den im Vermarktungsvertrag festgelegten Bedingungen. Die Anbieterin ist berechtigt, Zahlungen für Werbeauslieferungen, die auf ungültigem Traffic (Invalid Traffic, z. B. Bot-Traffic, manipulierte Klicks oder Impressions, Ad Fraud) oder auf einer Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Vermarktungsvertrag durch den Publisher beruhen, zu kürzen oder bis zur Klärung zurückzuhalten, soweit die Anbieterin die entsprechenden Erlöse von Werbekunden oder Ad-Tech-Partnern nicht erhält oder diese zurückgefordert werden. Bereits geleistete Zahlungen für solche Auslieferungen kann die Anbieterin zurückfordern oder mit künftigen Vergütungsansprüchen des Publishers aufrechnen. Die Anbieterin teilt dem Publisher Grund und Umfang der Kürzung in Textform mit.

E. Allgemeine Bestimmungen

Service Level & Support (Allgemein)

Incident Management Prozess

Störungen sind der Anbieterin unverzüglich über die definierten Kanäle (Support-Portal oder E-Mail an [email protected]) zu melden. Eine Störungsmeldung muss eine detaillierte Fehlerbeschreibung sowie Informationen zur Reproduzierbarkeit enthalten.

Reaktionszeiten und Bearbeitung

Die Anbieterin nimmt die Klassifizierung der Störung gemäß den in den jeweiligen Leistungsabschnitten (SaaS / Managed Services) definierten Prioritäten vor. Die Reaktionszeit beginnt mit dem Eingang der vollständigen Störungsmeldung innerhalb der Servicezeiten (Mo–Fr, 08:00 – 17:00 Uhr, exkl. Feiertage am Sitz der Anbieterin).

PrioritätDefinitionReaktionszeit
P1 (kritisch)Vollständiger Ausfall des Systems oder einer geschäftskritischen Hauptfunktion.< 2 Stunden
P2 (Hoch)Erhebliche Beeinträchtigung; Arbeiten ist nur mit großen Einschränkungen möglich.< 4 Stunden
P3 (Mittel)Leichte Beeinträchtigung; Kernfunktionen sind operativ, Workaround existiert.< 8 Stunden
P4 (Niedrig)Kosmetische Fehler oder allgemeine Fragen ohne Auswirkung auf den Betrieb.< 24 Stunden

Vertragsdauer

Sofern nicht anderweitig vereinbart, tritt der Vertrag mit Annahme des Angebots durch den Kunden in Kraft und wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Einzelbuchungen von Kampagnen enden mit Ablauf der jeweiligen Kampagnenlaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Soweit die SaaS-Leistungen einen Datenverarbeitungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) darstellen, bleiben die zwingenden Rechte des Kunden auf Anbieterwechsel und Datenübertragung nach Kapitel VI dieser Verordnung, einschließlich einer Kündigungsfrist von höchstens zwei Monaten, unberührt.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre wesentlichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag trotz Abmahnung unter Setzung einer angemessenen Frist nicht erfüllt, sodass der anderen Partei die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zumutbar ist, oder wenn der Kunde mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung für mehr als zwei Monate in Verzug ist. Kündigungen bedürfen der Textform.

Nach Vertragsbeendigung stellt die Anbieterin dem Kunden auf dessen Verlangen, das innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende zu stellen ist, die in der SaaS-Lösung gespeicherten Daten des Kunden in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist ist die Anbieterin berechtigt, die Daten zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Kosten

Die Kosten für die standardmäßigen und die speziell auf den Kunden zugeschnittenen Leistungen sind im Angebot festgelegt, das Bestandteil dieses Vertrags ist. Diese Kosten basieren auf den zum Zeitpunkt des Angebots geltenden Bedingungen und Umfängen.

Sollten im Verlauf der Leistungserbringung zusätzliche Leistungen erforderlich werden, die nicht im ursprünglichen Angebot oder in der Leistungsbeschreibung aufgeführt sind, werden diese Leistungen zu einem Stundensatz zwischen EUR 150 und 250 erbracht (je nach Komplexität und Seniorität der eingesetzten Fachkräfte). Zusatzleistungen umfassen alle Tätigkeiten, die über die im Angebot definierten standard- und kundenspezifischen Leistungen hinausgehen.

Die Aufnahme von Zusatzleistungen in das Leistungsangebot erfolgt durch ein formelles Änderungsverfahren (Change Request). Hierbei erteilt der Kunde eine explizite Anweisung zur Erweiterung oder Änderung des Leistungsumfangs, woraufhin die Anbieterin eine angepasste Kostenschätzung vorlegt. Die Erbringung von Zusatzleistungen setzt die Zustimmung des Kunden zu diesen Konditionen in Textform voraus.

Die Anbieterin verpflichtet sich, bei der Identifizierung potenziell notwendiger Zusatzleistungen proaktiv zu handeln und den Kunden umgehend über die Notwendigkeit und die erwarteten Kosten solcher Leistungen zu informieren, um eine informierte Entscheidungsfindung zu ermöglichen.

Datenschutz und Umgang mit Daten

Die Anbieterin verarbeitet im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss und der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten. Nähere Informationen zu dieser Verarbeitung (u. a. zu den Zwecken, den Empfängern, der Speicherdauer und den Rechten der betroffenen Personen) findet der Kunde in der Datenschutzerklärung der audienzz Germany GmbH unter www.audienzz.com oder kann sie bei der audienzz Germany GmbH, Engeldamm 64b, 10179 Berlin, direkt anfordern.

Soweit die Anbieterin im Rahmen der Leistungserbringung, insbesondere beim Einsatz des Header-Tags und der SDKs sowie bei der Auslieferung von Werbemitteln, personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) bzw., soweit sie gemeinsam über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheiden, eine Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO), die Bestandteil dieses Vertrags ist.

Der Kunde bzw. Publisher ist als Betreiber der jeweiligen Websites, Apps und Newsletter dafür verantwortlich, die nach § 25 TDDDG und der DSGVO erforderlichen Einwilligungen der Endnutzer einzuholen und diese ordnungsgemäß zu informieren. Die Anbieterin verarbeitet Daten der Endnutzer nur nach Maßgabe der ihr übermittelten Einwilligungssignale. Die Verarbeitung erfolgt in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in sonstige Drittländer erfolgt nur, soweit die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.

Geistiges Eigentum

Der Kunde erkennt an, dass sämtliche Rechte, einschließlich aller Rechte des geistigen Eigentums, insbesondere an der SaaS-Software, den dazugehörigen Dokumentationen, allen Updates, Anpassungen, Modifikationen, Erweiterungen und allen davon abgeleiteten Werken, ausschließlich der Anbieterin zustehen. Die Nutzung der SaaS-Software durch den Kunden gewährt ihm keinerlei Eigentumsrechte oder sonstige Rechte am geistigen Eigentum der Anbieterin, außer den hier ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechten.

Die Anbieterin räumt dem Kunden hiermit ein einfaches, nicht übertragbares, weltweites und auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zur Nutzung der SaaS-Software ausschließlich für eigene Geschäftszwecke ein, unter der Bedingung, dass der Kunde alle anwendbaren Gesetze sowie die Bedingungen dieses Vertrags einhält. Diese Nutzungsrechte dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Anbieterin nicht unterlizenziert, verkauft, weitergegeben oder anderweitig übertragen werden.

Der Kunde verpflichtet sich, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um das geistige Eigentum der Anbieterin zu schützen und sicherzustellen, dass keine unbefugte Nutzung, Offenlegung, Vervielfältigung oder Veränderung der SaaS-Software oder damit verbundenen Materialien erfolgt.

Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, über den Inhalt dieser Vereinbarung sowie über Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit der Abwicklung dieses Vertrags bekannt werden, während der Laufzeit und für einen Zeitraum von drei Jahren nach dessen Beendigung Stillschweigen zu bewahren und diese durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) zu schützen. Geschäftsgeheimnisse sind darüber hinaus so lange geheim zu halten, wie sie diese Eigenschaft besitzen. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt sind oder werden, die der empfangenden Partei bereits zuvor rechtmäßig bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten offengelegt werden müssen.

Haftung

Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Falle der Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Anbieterin nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).

Die Haftung nach diesem Absatz ist je Schadensfall auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlte Vergütung, maximal jedoch auf EUR 1’000’000, begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung der Anbieterin für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Anbieterin sowie für deren persönliche Haftung.

Die verschuldensunabhängige Haftung der Anbieterin auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel der SaaS-Leistungen (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.

Die Haftungsregelungen dieses Abschnitts gelten abschließend für sämtliche Leistungen nach diesen AGB, einschließlich der Leistungen nach Abschnitt D.

Höhere Gewalt

Im Falle von Höherer Gewalt ist die jeweils betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Wirkung von ihren vertraglichen Pflichten befreit, sofern diese unmittelbar durch Ereignisse außerhalb ihrer Kontrolle beeinträchtigt werden. Unter Höherer Gewalt sind Ereignisse zu verstehen wie Naturkatastrophen, Kriege, Terrorismus, Aufstände, epidemische Krankheiten, Pandemien, Streiks, staatliche Anordnungen, Cyberangriffe, großflächige Ausfälle von Energie- oder Telekommunikationsnetzen oder sonstige unvorhersehbare, unvermeidbare und ernsthafte Ereignisse, die die betroffene Partei nicht zu vertreten hat. Dauert ein solches Ereignis länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag hinsichtlich der betroffenen Leistungen außerordentlich zu kündigen.

Änderung der AGB

Die Anbieterin ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund von Änderungen der Rechtslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Entwicklungen, zur Schließung nachträglich entstandener Regelungslücken oder zur Anpassung an neue oder geänderte Produkte und Dienstleistungen erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen der Hauptleistungspflichten, der Vergütung oder der Vertragslaufzeit sind von diesem Änderungsrecht ausgenommen und bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien.

Die Anbieterin teilt dem Kunden die beabsichtigten Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht vor dem angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform widerspricht. Die Anbieterin wird den Kunden in der Mitteilung auf diese Folge sowie auf sein Widerspruchs- und Kündigungsrecht besonders hinweisen.

Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen AGB fort. Der Kunde ist darüber hinaus berechtigt, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt außerordentlich zu kündigen. Das Recht der Anbieterin zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diese Vereinbarung und alle daraus entstehenden oder damit in Verbindung stehenden Ansprüche, einschließlich nicht vertraglicher Ansprüche, unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Berlin. Die Anbieterin ist daneben berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.