Organisation: Audienzz AG Adresse: Falkenstrasse 11 | 8021 Zürich Produkt: adconsole Stand: 25.06.2026 Gültigkeit: Bis zur nächsten Aktualisierung; mindestens jährliche Überprüfung
Dieses Dokument beschreibt die technischen und organisatorischen Massnahmen, mit denen Audienzz AG personenbezogene Daten im Rahmen des Betriebs der Plattform adconsole schützt. Es gilt einheitlich für alle Auftraggeber und wird im Rahmen des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) als Anlage 2 referenziert.
Die jeweils aktuelle Fassung ist verbindlich. Wesentliche Änderungen werden den Auftraggebern proaktiv mitgeteilt; der dort beschriebene Schutzstandard wird nicht unterschritten.
1. Vertraulichkeit
gem. Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO
Dieses Kapitel umfasst alle Massnahmen, die sicherstellen, dass personenbezogene Daten ausschliesslich Berechtigten zugänglich sind und vor unbefugtem Zutritt, Zugang und Zugriff geschützt werden.
1.1 Zutrittskontrolle
Massnahmen, die geeignet sind, Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren. Als Massnahmen können automatische Zutrittskontrollsysteme, Chipkarten und Transponder, Pförtnerdienste und Alarmanlagen eingesetzt werden. Server, Telekommunikationsanlagen und Netzwerktechnik sind in verschliessbaren Serverschränken zu schützen. Ergänzend sind organisatorische Massnahmen vorgesehen (z.B. Dienstanweisung zum Verschliessen der Diensträume bei Abwesenheit).
Technische Massnahmen
Organisatorische Massnahmen
Alarmanlage
Automatisches Zugangskontrollsystem
Biometrische Zugangssperre
Badge / Chipkarten / Transpondersysteme
Manuelles Schliesssystem
Sicherheitsschlösser
Schliesssystem mit Codesperre
Klingelanlage mit Kamera
Videoüberwachung der Eingänge
Schlüsselregelung / Liste
Empfang / Rezeption / Pförtner (NZZ)
Besucherbuch / Protokoll der Besucher (NZZ-Empfang)
Mitarbeiter- / Besucherausweise
Besucher in Begleitung durch Mitarbeitende
Sorgfalt bei Auswahl des Wachpersonals (NZZ-Empfang)
Sorgfalt bei Auswahl Reinigungsdienste (durch NZZ)
1.2 Zugangskontrolle
Massnahmen, die geeignet sind, zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können. Hierzu zählen Benutzerkennung mit Passwort, Bildschirmschoner mit Passwort, Einsatz von Chipkarten und CallBack-Verfahren sowie organisatorische Vorgaben zur Aufstellung von Bildschirmen und zur Wahl sicherer Passwörter.
Technische Massnahmen
Organisatorische Massnahmen
Login mit Benutzername + Passwort
Login mit biometrischen Daten
Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) für Zugriff auf Personendaten
Anti-Viren-/Malware-Software auf Servern, Clients und mobilen Geräten
Firewall
Intrusion Detection Systeme
Teilweise Einsatz VPN bei Remote-Zugriffen
Verschlüsselung von Datenträgern
Verschlüsselung Smartphones
Gehäuseverriegelung
BIOS-Schutz (separates Passwort)
Sperre externer Schnittstellen (USB)
Automatische Desktopsperre
Verschlüsselung von Notebooks / Tablets
Verwalten von Benutzerberechtigungen
Erstellen von Benutzerprofilen
Zentrale Passwortvergabe
Richtlinie „Sicheres Passwort“ (NZZ)
Richtlinie „Löschen / Vernichten“ (NZZ)
Richtlinie „Clean Desk“ (NZZ)
Allg. Richtlinie Datenschutz und Sicherheit (NZZ)
Mobile Device Policy
AI Governance (NZZ)
1.3 Zugriffskontrolle
Massnahmen, die gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschliesslich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei Verarbeitung, Nutzung und Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können. Geeignete Berechtigungskonzepte ermöglichen eine differenzierte Steuerung des Zugriffs nach Inhalt der Daten und nach Zugriffsfunktionen. Vergabe und Entzug der Berechtigungen werden dokumentiert und aktuell gehalten (Eintritt, Wechsel, Austritt). Besondere Aufmerksamkeit gilt der Rolle der Administratoren.
Technische Massnahmen
Organisatorische Massnahmen
Aktenschredder (mind. Stufe 3, cross cut)
Externer Aktenvernichter (DIN 32757)
Physische Löschung von Datenträgern
Protokollierung von Zugriffen auf Anwendungen (Eingabe, Änderung, Löschung)
Nachvollziehbarkeit von Änderungen an kritischen Rollen
Temporary Access Management mit Aktivitätsprotokoll
Einsatz Berechtigungskonzepte (Rollenkonzept)
Minimale Anzahl an Administratoren
Datenschutztresor
Verwaltung Benutzerrechte durch Administratoren
1.4 Trennungskontrolle
Massnahmen, die gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können. Dies kann durch logische und physikalische Trennung der Daten gewährleistet werden.
Getrennte virtuelle Systeme bzw. Sandboxing / Container
Steuerung über Berechtigungskonzept
Festlegung von Datenbankrechten
Datensätze mit Zweck-Attributen versehen
1.5 Pseudonymisierung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und entsprechenden technischen und organisatorischen Massnahmen unterliegen.
Technische Massnahmen
Organisatorische Massnahmen
Im Falle der Pseudonymisierung: Trennung der Zuordnungsdaten und Aufbewahrung in getrenntem, abgesicherten und verschlüsseltem System
Interne Anweisung, personenbezogene Daten im Falle einer Weitergabe oder nach Ablauf der gesetzlichen Löschfrist nach Möglichkeit zu anonymisieren / pseudonymisieren
2. Integrität
gem. Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO
Massnahmen zur Sicherstellung der Integrität personenbezogener Daten bei elektronischer Übertragung, Speicherung und Bearbeitung.
2.1 Weitergabekontrolle
Massnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung, während des Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung vorgesehen ist. Vertraulichkeit kann z.B. durch Verschlüsselung und VPN gewährleistet werden.
Technische Massnahmen
Organisatorische Massnahmen
E-Mail-Verschlüsselung (S/MIME / PGP)
E-Mail-Signatur (S/MIME / PGP)
Einsatz von VPN
Protokollierung der Zugriffe und Abrufe
Sichere Transportbehälter
Bereitstellung über verschlüsselte Verbindungen (sftp, https)
WAF, DDoS- und Bruteforce-Schutz an exponierten Schnittstellen
Dokumentation der Datenempfänger sowie der Dauer der geplanten Überlassung bzw. der Löschfristen
Übersicht regelmässiger Abruf- und Übermittlungsvorgänge
Weitergabe in anonymisierter oder pseudonymisierter Form
Sorgfalt bei Auswahl von Transport-Personal und Fahrzeugen
Persönliche Übergabe mit Protokoll
2.2 Eingabekontrolle
Massnahmen, die gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind. Eingabekontrolle wird durch Protokollierungen auf verschiedenen Ebenen (Betriebssystem, Netzwerk, Firewall, Datenbank, Anwendung) erreicht.
Technische Massnahmen
Organisatorische Massnahmen
Technische Protokollierung der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten
Manuelle oder automatisierte Kontrolle der Protokolle
Bereitstellung geeigneter Log-Daten zur Analyse durch den Auftraggeber
Übersicht, mit welchen Programmen welche Daten eingegeben, geändert oder gelöscht werden können
Nachvollziehbarkeit von Eingabe, Änderung und Löschung durch individuelle Benutzernamen (keine Gruppenkonten)
Vergabe von Rechten zur Eingabe, Änderung und Löschung auf Basis eines Berechtigungskonzepts
Aufbewahrung von Formularen, von denen Daten in automatisierte Verarbeitungen übernommen wurden
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit
gem. Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO
3.1 Verfügbarkeitskontrolle
Massnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind. Themen: unterbrechungsfreie Stromversorgung, Klimatisierung, Brandschutz, Datensicherungen, sichere Aufbewahrung von Datenträgern, Virenschutz, RAID-Systeme, Plattenspiegelung.
Technische Massnahmen
Organisatorische Massnahmen
Speicherung in zertifizierten Rechenzentren (ISO/IEC 27001, EU/EWR – Hetzner)
Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)
Klimaanlagen / Brandschutz im Rechenzentrum
RAID-Systeme / Plattenspiegelung
Regelmässige Datensicherungen, Backup- und Restore-Prozesse geprüft
Die nachfolgenden Unterkapitel beschreiben das Datenschutz-Management, das Incident-Response-Management, datenschutzfreundliche Voreinstellungen sowie die Auftragskontrolle bei Outsourcing an Dritte.
4.1 Datenschutz-Management
Technische Massnahmen
Organisatorische Massnahmen
Software-Lösungen für Datenschutz-Management im Einsatz
Zentrale Dokumentation aller Verfahrensweisen und Regelungen zum Datenschutz mit Zugriffsmöglichkeit für Mitarbeitende nach Bedarf / Berechtigung (über NZZ)
Sicherheitszertifizierung nach ISO 27001, BSI IT-Grundschutz oder ISIS12
Alternatives Informationssicherheitskonzept
Anderweitiges dokumentiertes Sicherheitskonzept
Mindestens jährliche Überprüfung der Wirksamkeit der TOM (Audit-Bericht auf Anfrage)
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) wird bei Bedarf durchgeführt
Organisation kommt den Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO nach
Formalisierter Prozess zur Bearbeitung von Auskunftsanfragen seitens Betroffener
4.2 Incident-Response-Management
Unterstützung bei der Reaktion auf Sicherheitsverletzungen. Strukturierter Umgang mit Sicherheitsvorfällen und Datenpannen, etablierte Prozesse zur Erkennung, Reaktion, Meldung und Wiederherstellung.
Technische Massnahmen
Organisatorische Massnahmen
Einsatz von Firewall mit regelmässiger Aktualisierung
Einsatz von Spamfilter mit regelmässiger Aktualisierung
Einsatz von Virenscanner mit regelmässiger Aktualisierung
Intrusion Detection System (IDS)
Intrusion Prevention System (IPS)
Kontinuierliches Monitoring zur Erkennung von Angriffen / Datenabfluss
Dokumentierter Prozess zur Erkennung und Meldung von Sicherheitsvorfällen / Datenpannen (auch im Hinblick auf Meldepflicht gegenüber Aufsichtsbehörde)
Dokumentierte Vorgehensweise zum Umgang mit Sicherheitsvorfällen (NZZ)
Einbindung des DSB in Sicherheitsvorfälle und Datenpannen (NZZ)
Dokumentation von Sicherheitsvorfällen und Datenpannen via Ticketsystem
Formaler Prozess und Verantwortlichkeiten zur Nachbearbeitung von Sicherheitsvorfällen
Notfallmanagement in Anlehnung an internationalen Standard (ISO/IEC 27035, NIST SP 800-61)
Meldepflicht gegenüber Auftraggeber innert 48 Stunden
4.3 Datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Privacy by Design / Privacy by Default
Technische Massnahmen
Organisatorische Massnahmen
Es werden nicht mehr personenbezogene Daten erhoben, als für den jeweiligen Zweck erforderlich sind
Einfache Ausübung des Widerrufsrechts des Betroffenen durch technische Massnahmen
Datenminimierung als integraler Bestandteil von Entwicklungs- und Konfigurationsentscheidungen
4.4 Auftragskontrolle
Massnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können. Erfasst sind auch Wartung und Systembetreuung, vor Ort wie per Fernwartung. Sofern Audienzz Dienstleister im Sinne einer Auftragsverarbeitung einsetzt, werden die folgenden Punkte mit diesen geregelt.
Technische Massnahmen
Organisatorische Massnahmen
Dokumentierte Liste der eingesetzten Unterauftragsbearbeiter (siehe Anlage)
Vorherige Prüfung der vom Auftragnehmer getroffenen Sicherheitsmassnahmen und deren Dokumentation
Auswahl des Auftragnehmers unter Sorgfaltsgesichtspunkten (insbes. Datenschutz und Datensicherheit)
Abschluss der notwendigen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung bzw. EU-Standardvertragsklauseln
Schriftliche Weisungen an den Auftragnehmer
Verpflichtung der Mitarbeitenden des Auftragnehmers auf Datengeheimnis
Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten durch den Auftragnehmer bei Vorliegen einer Bestellpflicht
Vereinbarung wirksamer Kontrollrechte gegenüber dem Auftragnehmer
Regelung zum Einsatz weiterer Subunternehmer
Sicherstellung der Vernichtung von Daten nach Beendigung des Auftrags
Bei längerer Zusammenarbeit: laufende Überprüfung des Auftragnehmers und seines Schutzniveaus
5. Anlagen
Liste der Unterauftragsbearbeiter
Subprozessor
Leistung
Sitz
Ort der Bearbeitung
Transfer
Hetzner Online GmbH
Hosting
Deutschland
Deutschland EU
innerhalb EU
Simbaze Development OÜ
Software-Entwicklung
Estland EU
Estland EU
innerhalb EU
Anthropic, Inc.
KI-Inferenz Claude
USA San Francisco
USA
EU-SCC · Modul 2
OpenAI, L.L.C.
KI-Inferenz GPT
USA San Francisco
USA bzw. EU bei aktiviertem EU-Endpoint
EU-SCC · Modul 2
Google Ireland Limited
KI-Inferenz Gemini / Vertex AI
Irland EU · Dublin
EU europe-west4 / west3
EU-intern bzw. SCC
SCC = EU-Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914), Modul 2 – Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter.
Hinweise zur KI-Verarbeitung: Personendaten, die in KI-Diensten verarbeitet werden, werden auf das fachlich erforderliche Minimum beschränkt. Wo sinnvoll und möglich, erfolgt eine Pseudonymisierung vor Übergabe. Kundendaten werden bei keinem der eingesetzten Anbieter zum Training der Modelle verwendet (vertraglich ausgeschlossen).
Für EU-/CH-Kunden mit strikter Datenresidenz-Pflicht stehen die EU-gehosteten Endpunkte (OpenAI eu.api.openai.com, Google Vertex AI europe-west4) nach Absprache zur Verfügung.
Eine Erweiterung dieser Liste setzt die vorgängige Information der Auftraggeber sowie deren Widerspruchsmöglichkeit innerhalb von 30 Tagen voraus.
6. Freigabe
Dieses Dokument wurde durch die verantwortliche Stelle freigegeben und gilt einheitlich für alle Auftraggeber im Rahmen des Betriebs der Plattform adconsole.
7. Versionshistorie
Version 1.0 Initiale Fassung
Version 2.0 Ergänzung KI-Subprozessoren: Anthropic (Claude), OpenAI (GPT), Google (Gemini / Vertex AI) - 25.06.2026